Steuern für Privatpersonen
Steuererklärung – Planung – Gestaltung mehr
Wirtschaftsprüfung bedeutet für uns nicht nur vergangenheitsorientierte Rechnungslegungskontrolle. Wir sehen unsere Aufgabe vielmehr darin, die künftigen Risiken und Chancen eines Unter-nehmens zu beurteilen und tragfähige Zukunftskonzepte zu entwickeln.
Die Leistungen der klassischen Wirtschaftsprüfung bilden dabei das Fundament unserer Arbeit. Die Unabhängigkeit in der Prüfung ist – wie die Einhaltung aller Berufsgrundsätze – für uns dabei eine Selbstverständlichkeit.
Unser Leistungsspektrum in der klassischen Wirtschaftsprüfung umfasst insbesondere
Gesetzliche Pflichtprüfungen führt dabei die uns nahestehende kks reVision gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch. Diese nimmt am System der Qualitätskontrolle gemäß Wirtschaftsprüferordnung teil und ist somit u.a. als Abschlussprüfer für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften zugelassen.
Wer unterliegt eigentlich der Pflicht zur Prüfung des bereits erstellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes? Nach Handelsrecht sind dies im Wesentlichen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.
Die Prüfungspflicht entsteht, wenn an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der folgenden Größenmerkmale überschritten werden:
Der Abschlussprüfer wird grundsätzlich von der Gesellschafterversammlung gewählt und vom zuständigen Gesellschaftsorgan (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) beauftragt. Wahl und Beauftragung sollen vor Ablauf des zu prüfenden Geschäftsjahres erfolgen. Als Abschlussprüfer gehen wir nach einem mit Ihnen abgestimmten Zeitplan vor, so dass sämtliche Fristen eingehalten werden können. Der Prüfungsumfang ergibt sich aus den einschlägigen gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsbericht erhalten Sie von uns weitere Analysen und Dokumentationen ganz nach Ihren Wünschen.
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führen wir bzw. die uns nahestehende kks reVision gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weitere gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Prüfungen durch, insbesondere:
Die Prüfung und die vollständige Veröffentlichung des Jahresabschlusses liegen gerade bei Familienunternehmen oder kleinerem Gesellschafterkreis nicht zwingend im Interesse des Unternehmens und seiner Gesellschafter. Wir entwickeln mit Ihnen Strategien zur Vermeidung der Prüfungspflicht, zum Beispiel:
Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich sämtliche organisatorischen, haftungs-, arbeits- und zivilrechtlichen sowie steuerlichen Gesichtspunkte.
Als Wirtschaftsprüfer gehört die Analyse einer Unternehmenssituation anhand von Zahlen und Fakten zu unserer Kernkompetenz.
Unter Sonderleistungen verstehen wir daher zusätzliche Dienst-leistungen, die wir Ihnen aufgrund unserer Qualifikation als Wirtschaftsprüfer, aber nicht in der Funktion des Jahresabschlussprüfers anbieten.
Unser Know-how hilft uns, wenn wir Sie beispielsweise bei der Umstellung Ihres Rechnungswesens beraten oder die nach Basel II bzw. III erforderlichen Rating-Kriterien für Banken gemeinsam mit Ihnen optimieren.
Das Leistungsangebot in diesem Bereich umfasst insbesondere: