Jahresabschluss- und weitere Prüfungen

Die klassische Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung bedeutet für uns nicht nur vergangenheitsorientierte Rechnungslegungskontrolle. Wir sehen unsere Aufgabe vielmehr darin, die künftigen Risiken und Chancen eines Unter-nehmens zu beurteilen und tragfähige Zukunftskonzepte zu entwickeln.

Die Leistungen der klassischen Wirtschaftsprüfung bilden dabei das Fundament unserer Arbeit. Die Unabhängigkeit in der Prüfung ist – wie die Einhaltung aller Berufsgrundsätze – für uns dabei eine Selbstverständlichkeit.

Unser Leistungsspektrum in der klassischen Wirtschaftsprüfung umfasst insbesondere

  • die gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschlussprüfungen
  • Konzernabschlussprüfungen
  • die Prüfung von Sonderbilanzen, Umwandlungsvorgängen, aktienrechtlichen Sonderprüfungen und sonstigen gesetzlichen Sonderprüfungen

Gesetzliche Pflichtprüfungen führt dabei die uns nahestehende kks reVision gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch. Diese nimmt am System der Qualitätskontrolle gemäß Wirtschaftsprüferordnung teil und ist somit u.a. als Abschlussprüfer für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften zugelassen.

Die Jahresabschlussprüfung

Wer unterliegt eigentlich der Pflicht zur Prüfung des bereits erstellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes? Nach Handelsrecht sind dies im Wesentlichen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.

Die Prüfungspflicht entsteht, wenn an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der folgenden Größenmerkmale überschritten werden:

  • Bilanzsumme größer als T€ 6.000
  • Umsatzerlöse größer als T€ 12.000
  • Mehr als 50 Arbeitnehmer

Der Abschlussprüfer wird grundsätzlich von der Gesellschafterversammlung gewählt und vom zuständigen Gesellschaftsorgan (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) beauftragt. Wahl und Beauftragung sollen vor Ablauf des zu prüfenden Geschäftsjahres erfolgen. Als Abschlussprüfer gehen wir nach einem mit Ihnen abgestimmten Zeitplan vor, so dass sämtliche Fristen eingehalten werden können. Der Prüfungsumfang ergibt sich aus den einschlägigen gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsbericht erhalten Sie von uns weitere Analysen und Dokumentationen ganz nach Ihren Wünschen. 

Weitere Prüfungen

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führen wir bzw. die uns nahestehende kks reVision gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weitere gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Prüfungen durch, insbesondere:

  • Abschlussprüfungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft (§§ 53, 55 HGrG)
  • Due-dilligence-Prüfungen
  • Prüfungen gemeinnütziger Einrichtungen (z. B. § 16 HeimSichVO, § 12 Abs. 1 WerkStVO SchwerbehG)
  • Prüfungen bestimmter Wirtschaftszweige (z. B. § 16 MaBV)
  • Prüfungen bestimmter gesellschaftsrechtlicher Vorgänge (z. B. Gründung, Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung) 

Alternative Strategien

Die Prüfung und die vollständige Veröffentlichung des Jahresabschlusses liegen gerade bei Familienunternehmen oder kleinerem Gesellschafterkreis nicht zwingend im Interesse des Unternehmens und seiner Gesellschafter. Wir entwickeln mit Ihnen Strategien zur Vermeidung der Prüfungspflicht, zum Beispiel:

  • die Verkürzung der Bilanzsumme durch Finanzmanagement (Leasing, Factoring)
  • die Verkürzung der Bilanzsumme und der Umsatzerlöse durch Betriebsaufspaltung oder Betriebsspaltung
  • die Ausgründung von mehreren Funktionsgesellschaften
  • die Änderung der Gesellschafterstrukturen bei prüfungspflichtigen Personengesellschaften

Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich sämtliche organisatorischen, haftungs-, arbeits- und zivilrechtlichen sowie steuerlichen Gesichtspunkte.

Sonderleistungen als Wirtschaftsprüfer

Als Wirtschaftsprüfer gehört die Analyse einer Unternehmenssituation anhand von Zahlen und Fakten zu unserer Kernkompetenz.

Unter Sonderleistungen verstehen wir daher zusätzliche Dienst-leistungen, die wir Ihnen aufgrund unserer Qualifikation als Wirtschaftsprüfer, aber nicht in der Funktion des Jahresabschlussprüfers anbieten.

Unser Know-how hilft uns, wenn wir Sie beispielsweise bei der Umstellung Ihres Rechnungswesens beraten oder die nach Basel II bzw. III erforderlichen Rating-Kriterien für Banken gemeinsam mit Ihnen optimieren.

Das Leistungsangebot in diesem Bereich umfasst insbesondere:

  • die Erstellung oder Prüfung betriebswirtschaftlicher Gutachten
  • die Beratung bei der Wahl optimaler Finanzierungsalternativen
  • prüfende und angrenzende beratende Tätigkeiten bei Private Placements
  • Analyse des Aufbaus und des Ablaufs interner Kontrollsysteme, Risikoanalyse, mit entsprechender Beratung
  • Unternehmensbewertungen