Steuern für Privatpersonen
Steuererklärung – Planung – Gestaltung mehr
Zu den grundlegenden Leistungen für unsere Firmenkunden gehört die Finanzbuchhaltung. Wir betreuen Ihre Buchhaltung ganz individuell in dem von Ihnen benötigten und gewünschten Umfang. Ob monatlicher, vierteljährlicher oder jährlicher Buchungsrhythmus – den genauen Ablauf legen wir mit Ihnen unter Beachtung der gesetzlichen Fristen genau. Und bei der monatlichen Buchhaltung erhalten Sie spätestens eine Woche nach dem Einreichen Ihre Belege zurück.
Damit wir den uns gesetzten zeitlichen Rahmen einhalten können, benötigen wir auch Ihre Hilfe. Denn eine schnellstmögliche Bearbeitung der Buchführung durch uns bedingt einige Vorbereitungen Ihrerseits: Sie führen Bankordner, Kassenordner, Rechnungseingangs- und Rechnungsausgangsordner, in denen die Belege sortiert, vollständig und den Zahlungsflüssen zugeordnet abgelegt werden. Diese Ordner stellen Sie uns dann zur Verfügung. Alternativ ist auch die Übermittlung digitaler Belege und Datensätze möglich.
Wir kontieren und buchen die Belege anschließend nach dem mit Ihnen abgestimmten Standardkontenrahmen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Überprüfung der Buchungen und die Klärung von Differenzen auf Sach- und Personenkonten.
Anschließend stellen wir Ihnen nach Ihren Wünschen und Anforderungen folgende Auswertungen gerne auch digital zur Verfügung:
Mit diesen Unterlagen erfüllen Sie nicht nur alle gesetzlichen Anforderungen, sondern können auch Ihren Unternehmenserfolg gezielt steuern und überwachen.
Sollten Sie einzelne Beratungsleistungen benötigen, steht Ihnen unser Team natürlich auch hierfür gerne zur Verfügung. Beispielsweise erstellen wir mit Ihnen bei Unternehmensneugründungen oder -veränderungen die notwendigen Meldungen an das Finanzamt oder beantragen Fristverlängerungen für die Abgabe der Umsatzsteuer-voranmeldungen.
Ist Ihr Jahresabschluss fertig, erhalten Sie am Jahresende von uns die vollständigen Jahresauswertungen und ausgedruckte Jahres-konten. Diese Unterlagen unterliegen den gesetzlichen Aufbewahrungs-fristen. Auf Wunsch bewahren wir die Daten für Sie gemäß § 147 Abs. 5 der Abgabenordnung auch in elektronischer Form auf.
Bei umfangreichen Kunden- und Lieferantenbeziehungen empfehlen wir die Führung einer Offenen-Posten-Buchhaltung. Anhand dieser Buchhaltung lassen sich einzelne Rechnungen und deren Bezahlung problemlos nachvollziehen.
Gerne übernehmen wir diese Arbeiten für Sie. Wir klären mit Ihnen auftretende Differenzen in den einzelnen Personen-konten und überwachen Zahlungseingänge und -differenzen. Das Praktische für Sie: Nach Ihren Vorgaben können wir auch Zahlungs-aufforderungen und Mahnungen für säumige Kunden erstellen.
Als zusätzliche Auswertungen erhalten Sie von uns:
Je nach Unternehmensstruktur kann die Einrichtung und Durchführung einer Kostenrechnung sinnvoll oder sogar notwendig werden. Von der Definition und Struktur der Kostenstellen bis zu den unternehmensrelevanten Auswer-tungen erarbeiten wir hier gerne individuelle Lösungen mit Ihnen.
Aufgrund aller Zu- und Abgänge des Anlagevermögens, die für uns aus der Finanzbuchhaltung ersichtlich sind oder die Sie uns mitgeteilt haben, erstellen wir für Sie zur Vorbereitung von Jahres-abschluss und Planungsrechnungen die Anlagenbuchhaltung.
Sie erhalten hiernach jedes Jahr:
Ihre Buchhaltung muss zu Ihnen passen. Deshalb erarbeiten wir mit Ihnen bei Bedarf Lösungen, damit Sie Ihre Buchhaltung bei sich im Hause oder über unsere Rechenzentren durchführen können – natürlich mit unserer Hilfe. Oder Sie können nach unseren Eingaben Auswertungen direkt bei sich vor Ort einsehen und gegebenenfalls weiterverarbeiten. Wir als Ihr Dienstleister stellen uns dabei so konkret wir möglich auf Ihre buchhalterischen Anforderungen ein.
Unsere Gebührensätze für die angesprochenen Leistungen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste Finanzbuchhaltung. Unsere Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Steuerberatervergütungs-verordnung (§ 33 StBVV) in der jeweils geltenden Fassung. Auf Basis dieser Verordnung berechnen wir als Honorar je nach Vorschrift Wert- bzw. Zeitgebühren zuzüglich Auslagensatz und gesetzlich geltender Mehrwertsteuer.